Häufige Fragen rund um Kfz-Gutachten und Fahrzeugbewertung
Alles, was Sie über Gutachten, Schadenabwicklung und Fahrzeugbewertung wissen sollten.
Ob Unfallgutachten, Fahrzeugbewertung oder Oldtimer-Gutachten – bei einem Schadenfall oder der Wertermittlung tauchen oft Fragen auf. Auf dieser Seite finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um Kfz-Gutachten, die Schadenabwicklung und die Arbeit unserer zertifizierten Kfz-Sachverständigen.
Unser Ziel ist es, Ihnen den Prozess so transparent, verständlich und stressfrei wie möglich zu machen. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit persönlich zur Verfügung – telefonisch, per E-Mail oder direkt an unseren Standorten in Lenting bei Ingolstadt und Leipzig.
Sie haben Fragen? wir haben die Antworten
Wie schnell bekomme ich ein Kfz-Gutachten?
Die erste Einschätzung liefern wir Ihnen meist innerhalb weniger Minuten – basierend auf Schadensfotos und einem kurzen Telefonat. Für das vollständige Gutachten hängt der Zeitrahmen vom Umfang und Aufwand ab. In der Regel ist alles innerhalb von 24 bis 48 Stunden erledigt.
Wo darf ich mein Fahrzeug reparieren lassen?
Sie haben die freie Werkstattwahl. Auch wenn die gegnerische Versicherung Ihnen bestimmte Werkstätten empfiehlt, sind Sie nicht daran gebunden. Wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, entscheiden allein Sie. Gerne geben wir Ihnen hierzu persönliche Empfehlungen oder Hinweise zur optimalen Vorgehensweise.
Was bedeutet Nutzungsausfallentschädigung?
Wenn Sie während der Reparatur Ihres Fahrzeugs keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Höhe richtet sich nach Ihrer Fahrzeugklasse und der Reparaturdauer – sie soll den Nutzungsausfall Ihres Autos finanziell ausgleichen.
Wie beantrage ich eine Nutzungsausfallentschädigung?
Mit einer Reparaturrechnung können Sie den Anspruch direkt bei der Versicherung geltend machen. Falls Sie keine Rechnung haben, stellen wir Ihnen gerne eine entsprechende Bestätigung über die Reparaturdauer aus. Auf Wunsch regeln wir die komplette Abwicklung für Sie – in Zusammenarbeit mit unseren Partnern.
Unterstützen Sie auch bei der Schadenabwicklung?
Ja, selbstverständlich. Wir leiten Ihr Gutachten direkt an die zuständige Versicherung weiter. Auf Wunsch übernimmt unser Partneranwalt die gesamte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung – kostenlos und unkompliziert. So müssen Sie sich um nichts kümmern und erhalten Ihre Entschädigung schneller.
Was unterscheidet einen unabhängigen Kfz-Gutachter von einem Versicherungsgutachter?
Ein unabhängiger Kfz-Gutachter arbeitet ausschließlich im Auftrag des Geschädigten – also in Ihrem Interesse, nicht im Interesse der Versicherung. Das Gutachten ist dadurch neutral, objektiv und rechtssicher. Versicherungsgutachter hingegen handeln meist im Auftrag des Versicherers und können dadurch kostenorientierte Bewertungen vornehmen. Das Sachverständigenbüro Lange ist Mitglied im BVSK und VKS – ein Nachweis für geprüfte Neutralität, Fachkompetenz und Qualität.
Wann lohnt sich ein eigenes Gutachten nach einem Unfall wirklich?
Ein eigenes Gutachten lohnt sich bereits ab einer Schadenhöhe von etwa 1000 Euro (Bagatellgrenze). Ab diesem Wert ist die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen sinnvoll, da nur so alle Kostenpositionen – wie Wertminderung, Nutzungsausfall und Reparaturdauer – korrekt dokumentiert werden. Bei unverschuldeten Unfällen übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel sämtliche Kosten des Gutachtens.
Sind Oldtimer-Gutachten auch steuerlich oder versicherungstechnisch relevant?
Ja, ein Oldtimer-Gutachten ist häufig Voraussetzung für die Versicherungseinstufung oder die Steuerbegünstigung (z. B. für das H-Kennzeichen). Es dokumentiert Originalzustand, Restaurierungsgrad und Marktwert eines historischen Fahrzeugs und dient als Nachweis gegenüber Behörden, Versicherungen oder Käufern. Das Sachverständigenbüro Lange erstellt Oldtimer-Gutachten nach Classic-Data-, BVSK- und VKS-Standards – bundesweit anerkannt und rechtssicher.
Nach welchen Modellen berechnet ein Kfz-Sachverständiger sein Honorar?
Professionelle Gutachter orientieren sich an anerkannten Honorarmodellen wie der BVSK-Honorarbefragung oder dem Hamburger Modell. Diese sorgen für transparente, nachvollziehbare Preise, die von Gerichten und Versicherungen als Referenz anerkannt sind. Das Sachverständigenbüro Lange nutzt diese Modelle als Grundlage und ergänzt sie um regionale Faktoren sowie den individuellen Aufwand, um faire und einheitliche Preise an beiden Standorten zu gewährleisten.
Erstellen Sie auch technische Gutachten oder Fahrzeugbewertungen?
Ja. Neben Unfall- und Schadengutachten erstellen wir auch technische Gutachten (z. B. bei Elektronik- oder Motorschäden) sowie Fahrzeugbewertungen und Wertgutachten – von Alltagsfahrzeugen bis Oldtimern. Alle Gutachten werden nach BVSK-/VKS-Richtlinien erstellt und sind rechtssicher dokumentiert.
Wie kann ich Sie am besten erreichen?
Sie erreichen uns rund um die Uhr – 24/7, telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Formular. Unsere Standorte in Lenting bei Ingolstadt und Leipzig ermöglichen kurze Wege und schnelle Terminvergaben – auf Wunsch auch direkt an der Unfallstelle.
Vertrauen ist gut – ein zertifiziertes Gutachten von Fahrzeugtechnik Lange ist besser. Ob Unfall, Fahrzeugbewertung oder Oldtimer – wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Fachwissen und geprüfter Neutralität zur Seite